Weitere Infos
Steuerliche Anrechnung, Terminabsprachen und Schweigepflicht
Coaching steuerlich geltend machen:
Wenn das Coaching im Zusammenhang mit Ihrem aktuellen Beruf oder zum Erwerb eines neuen beruflichen Tätigkeitsfeldes dient, können Sie mein Honorar ggf. als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Psychotherapie steuerlich geltend machen:
Die Behandlungskosten können unter der Berücksichtigung entsprechender Freibeträge steuerlich als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater.
Termine und Absagen
Ein vereinbarter Termin ist verbindlich. Können Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten, ist eine kostenfreie Absage bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigeren Absage oder Nichterscheinen ohne Absage mein volles Honorar entsprechend in Rechnung stelle.
Schweigepflicht
Die Verschwiegenheit und Diskretion hat bei mir oberste Priorität und ist für mich für ein vertrauensvolles Verhältnis zu meinen Klienten eine Grundvoraussetzung. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich den gesetzlichen Regelungen der Schweigepflicht.